Rechtsprechung
OLG Naumburg, 30.04.2002 - 11 U 122/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EGZPO § 26 Nr. 5 Satz 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; ZPO § 713; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 542 Abs. 1 n.F.; ; ZPO § 543 Abs. 1 n.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 beim Grundstückskaufvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundstückskauf weit über Wert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 28.05.2001 - 4 O 734/01
- OLG Naumburg, 30.04.2002 - 11 U 122/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2002 - 11 U 122/01
Ist ein Mißverhältnis besonders grob, so ist allein deswegen der Schluß auf bewußte oder grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigtenden Umstandes und damit auf eine verwerfliche Gesinnung zulässig (BGH NJW 2001, 1127; 2002, 429, 430).Von so einem besonders groben Mißverhältnis ist dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung objektiv betrachtet zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung des Begünstigten (BGH NJW 2001, 1127, 1128; 2002, 429, 430 f.).
Allein das objektive Wertverhältnis führt vor diesem Hintergrund zum Schluß auf die verwerfliche Gesinnung auf Seiten der Beklagten (BGH NJW 2001, 1127, 1128; 2002, 429, 432), ohne daß es darauf ankommt, ob ihnen überhaupt bewußt war, daß sie ein außergewöhnliches Zugeständnis erfuhren (BGH NJW 2001, 1127, 1128).
An diese Beweiswürdigungsregel ist der Tatrichter gebunden; sie kann nur dann nicht zur Anwendung gelangen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände, die die Beklagten darzulegen und zu beweisen haben, erschüttert ist (BGH NJW 2001, 1127, 1129; 2002, 429, 432).
Es kann offen bleiben, ob allein der Wunsch der Kläger, das Grundstück zu erwerben, und ihre Initiative zum Vertragsabschluß bereits der von der Rechtsprechung gemeinten besonderen Motivationslage entsprechen (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1129; 2002, 429, 431).
- BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00
Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen …
Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2002 - 11 U 122/01
Ist ein Mißverhältnis besonders grob, so ist allein deswegen der Schluß auf bewußte oder grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigtenden Umstandes und damit auf eine verwerfliche Gesinnung zulässig (BGH NJW 2001, 1127; 2002, 429, 430).Von so einem besonders groben Mißverhältnis ist dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung objektiv betrachtet zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung des Begünstigten (BGH NJW 2001, 1127, 1128; 2002, 429, 430 f.).
Allein das objektive Wertverhältnis führt vor diesem Hintergrund zum Schluß auf die verwerfliche Gesinnung auf Seiten der Beklagten (BGH NJW 2001, 1127, 1128; 2002, 429, 432), ohne daß es darauf ankommt, ob ihnen überhaupt bewußt war, daß sie ein außergewöhnliches Zugeständnis erfuhren (BGH NJW 2001, 1127, 1128).
An diese Beweiswürdigungsregel ist der Tatrichter gebunden; sie kann nur dann nicht zur Anwendung gelangen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände, die die Beklagten darzulegen und zu beweisen haben, erschüttert ist (BGH NJW 2001, 1127, 1129; 2002, 429, 432).
Es kann offen bleiben, ob allein der Wunsch der Kläger, das Grundstück zu erwerben, und ihre Initiative zum Vertragsabschluß bereits der von der Rechtsprechung gemeinten besonderen Motivationslage entsprechen (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1129; 2002, 429, 431).